Sehr geehrter Herr Springer,
bitte setzen Sie den folgenden Haushaltsantrag der FDP-Volt-FBI-Fraktion auf die Tagesordnung
der nächsten Ausschusssitzung.
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Paderborn verzichtet im Rahmen der Haushaltsberatungen 2026 bis auf Weiteres
auf die Sanierung und Wiederaufstellung des Rikus-Kreuzes am bisherigen Standort.
2. Das Kunstwerk ist stattdessen fachgerecht, substanzschonend und sicher einzulagern.
3. Etwaige für die Sanierung, Wiederherstellung, Wiederaufstellung oder Standortvorbereitung
vorgesehenen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2026 gestrichen bzw. nicht neu
veranschlagt, soweit sie nicht für zwingend notwendige konservatorische
Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die denkmalschutzrechtlich und eigentumsrechtlich
erforderlichen Schritte für eine dauerhafte Einlagerung vorzubereiten und den zuständigen
politischen Gremien bei verändertem finanziellem Handlungsspielraum oder bei Vorlage
einer tragfähigen Drittfinanzierung erneut zu berichten.
Begründung:
Die Stadt Paderborn steht in den Haushaltsberatungen 2026 unter erheblichem finanziellem
Druck. Oberstes Ziel muss es sein, einen genehmigungsfähigen Haushalt zu verabschieden,
freiwillige Ausgaben kritisch zu überprüfen und den weiteren Eigenkapitalverzehr so weit wie
möglich zu begrenzen.
Vor diesem Hintergrund ist die Sanierung und Wiederaufstellung des Rikus-Kreuzes derzeit keine
vorrangige Pflichtaufgabe der Stadt. Es handelt sich um ein kulturell und lokalgeschichtlich
bedeutsames Objekt, dessen Bedeutung nicht bestritten wird. Gleichwohl ist in der
gegenwärtigen Haushaltslage eine kostenintensive Wiederherstellung gegenüber Pflichtaufgaben
und wesentlichen kommunalen Kernleistungen nachrangig.
Das Kreuz ist bereits abgebaut und eingelagert. Damit besteht aktuell kein akuter
Entscheidungszwang zur Wiederaufstellung. Eine fachgerechte Einlagerung erhält vielmehr die
Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt bei verbesserter Haushaltslage, bei Vorliegen
belastbarer Förderkulissen oder bei einer tragfähigen Drittfinanzierung erneut über die Zukunft
des Kunstwerks zu entscheiden.
Der Verzicht auf eine Sanierung zum jetzigen Zeitpunkt ist daher ein sachgerechter Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung. Gleichzeitig wird das Objekt nicht aufgegeben, sondern in gesicherter
Form bewahrt.
Durch den Verzicht auf Sanierung und Wiederaufstellung des Rikus-Kreuzes werden im Haushalt
2026 investive und/oder konsumtive Aufwendungen vermieden. Ausgenommen bleiben nur
zwingend notwendige Aufwendungen für eine fachgerechte Einlagerung und konservatorische
Sicherung.

