Sehr geehrter Herr Bürgermeister Strate,
bitte setzen Sie den folgenden Haushaltsantrag der FDP-Volt-FBI-Fraktion auf die Tagesordnung
der nächsten Ratssitzung.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat weist die städtischen Vertreter in den Gremien der Sparkasse Paderborn-Detmold-
Höxter (SPK-PDH) an, eine Ausschüttungspraxis bezogen auf das aktuelle Jahresergebnis
einzufordern, welches die tatsächliche wirtschaftliche Stärke des Bankhauses abbildet. Auch
gebildete Gewinnrückstellungen sind ebenfalls vor diesem Hintergrund zu bewerten und ggf.
mittelfristig ausschütten. Die Bewertungspraxis und die Zuführungen zum Fonds für allgemeine
Bankrisiken sind den Gremien ausführlich zu erläutern, gegebenenfalls von kompetenten
externen Beratern bewerten zu lassen und nicht einfach ausschüttungsmindernd hinzunehmen.
Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, den Wert der wirtschaftlichen Beteiligung an der SPKPDH
im Haushalt informatorisch als Bilanzposition auszuweisen (auch wenn die Einbeziehung in
die Bilanz gesetzlich nicht vorgesehen ist) und die wirtschaftliche Entwicklung der SPK-PDH im
Anhang zum Haushalt wie bei anderen wirtschaftlichen Beteiligungen darzustellen.
Begründung:
Die Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter (SPK-PDH) als Körperschaft öffentlichen Rechts ist in
Miteigentümerschaft der Stadt Paderborn. In den Gremien der Sparkasse ist die Stadt Paderborn
über Mitglieder im Verwaltungsrat und der Zweckverbandsversammlung vertreten. Im Gegensatz
zu sonstigen wirtschaftlichen Beteiligungen der Stadt Paderborn ist die Informationslage zum
Wert der Beteiligung und zu Ausschüttungen in dem Haushalt der Stadt Paderborn
vergleichsweise dürftig.
Der Geschäftsbericht der SPK-PDH weist für das Geschäftsjahr 2024 eine Bilanzsumme von 11,9
Mrd.€ aus, die Gewinnrücklagen der Bank lagen bei ca. 600 Mio. €. Zusätzlich wurden aus dem
Jahresergebnis von ca. 140 Mio € knapp 70 Mio € in den Fonds für allgemeine Bankrisiken
zugeführt. Über die Höhe der gesamten Einlage im Fonds wird keine Information gegeben,
durchaus aber, dass die Eigenkapitalanforderungen des CRR (derzeit min. 8%) mit über 16% EK
deutlich überschritten werden. Ausschüttungen an die Träger wurden nur in Höhe von 7,5 Mio €
vorgenommen.
Mit der Verbundvolksbank OWL hat ein Bankhaus vergleichbarer Größe und vergleichbarem
Geschäftsfeld seinen Sitz in Paderborn. Im gleichen Geschäftsjahr hat die Volksbank OWL bei
einer Bilanzsumme von 10,5 Mrd. € und einem Betriebsergebnis von 120 Mio € (bei ebenfalls
hohen Abführungen nach Bewertung) ca. 10 Mio € an die Genossen (ca. 4% auf das
Genossenschaftskapital) ausgezahlt.
Selbstverständlich muss die SPK-PDH ihr Kreditgeschäft marktüblich durch EK absichern, vor
dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage aller seiner Trägerkommunen ist aber zu
prüfen, ob die bisher praktizierte Geschäftspolitik, hohe Eigenkapitalrücklagen zu bilden, geringe
Ausschüttungen an die Träger vorzunehmen und zusätzlich einige Mildtätigkeiten im sozialen und
kulturellen Bereich zu verteilen, noch angemessen ist. Mindestens aber müssen die
Ausschüttungen auf das Niveau vergleichbarer genossenschaftlicher Bankhäuser angehoben
werden, auch in Bezug auf vergangene Jahre und die gebildeten Gewinnrückstellungen.

