Sehr geehrter Herr Bürgermeister Strate,
bitte setzen Sie den folgenden Haushaltsantrag der FDP-Volt-FBI-Fraktion auf die Tagesordnung
der nächsten Ratssitzung.
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung legt dem Rat ein Verfahren vor, wie bezirksbezogene Anliegen aus Elsen sowie
Schloss Neuhaus/Sande künftig ohne zusätzliche Ausschussstruktur sachgerecht in die
Beratungen des Rates und der Fachausschüsse eingebracht werden.
2. Die in der Hauptsatzung der Stadt Paderborn vorgesehenen Bezirksausschüsse für die
Stadtbezirke Elsen sowie Schloss Neuhaus/Sande werden aufgehoben.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat eine Änderung der Hauptsatzung zur Beschlussfassung
vorzulegen, mit der für die Stadtbezirke Elsen sowie Schloß Neuhaus/Sande künftig
jeweils Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher vorgesehen werden.
3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die organisatorischen, personellen und finanziellen
Auswirkungen der Umstellung darzustellen und die hierdurch erzielbaren Einsparpotenziale
im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung und der künftigen Haushaltsplanungen zu
berücksichtigen.
Begründung:
Nach der Hauptsatzung der Stadt Paderborn bestehen in den Stadtbezirken Elsen sowie Schloß Neuhaus/Sande Bezirksausschüsse; in den übrigen Stadtbezirken sind Ortsvorsteher
vorgesehen. Die Hauptsatzung schafft damit innerhalb des Stadtgebiets unterschiedliche
Formen der bezirklichen Vertretung.
Rechtlich ist die Beibehaltung von Bezirksausschüssen in diesen beiden Stadtbezirken nicht
zwingend. Nach § 39 Absatz 2 GO NRW sind für Gemeindebezirke entweder Bezirksausschüsse zu bilden oder Ortsvorsteher zu wählen. Der Rat kann daher die bestehende Struktur ändern und auf das Modell der Ortsvorsteher umstellen.
Die Bezirksausschüsse gehören in Paderborn zu den freiwilligen Ausschüssen. Zugleich
beschreibt die Stadt selbst den politischen Entscheidungsweg als mehrstufiges Beratungsverfahren über Ausschüsse und Rat. Damit ist strukturell angelegt, dass bezirksbezogene Themen nach einer Behandlung im Bezirksausschuss regelmäßig erneut in Fachausschüssen und gegebenenfalls im Rat beraten werden.
Die bestehende Struktur führt zu einer mehrfachen politischen Vorberatung derselben
Sachverhalte und verlängert damit Entscheidungswege, ohne dass ein entsprechender
zusätzlicher Entscheidungsnutzen erkennbar ist.
Die in der Hauptsatzung niedergelegten Zuständigkeiten der Bezirksausschüsse sind im
Wesentlichen auf Anhörungs-, Beratungs- und einzelne bezirksbezogene Entscheidungsrechte begrenzt. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob der mit den Bezirksausschüssen verbundene organisatorische und finanzielle Aufwand noch in einem angemessenen Verhältnis zum zusätzlichen politischen Nutzen steht.
Gerade unter den Bedingungen einer angespannten Haushaltslage ist es sachgerecht, freiwillige Doppelstrukturen kritisch zu überprüfen. Der Haushaltsentwurf 2026 weist für den Bereich Politische Gremien einen erheblichen Aufwand aus. Auch wenn daraus die Kosten der Bezirksausschüsse nicht isoliert hervorgehen, ist es naheliegend, dass jede zusätzliche
Ausschussstruktur Verwaltungsaufwand, Sitzungsorganisation und Aufwandsentschädigungen auslöst.
Die Umstellung auf Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher ermöglicht es, die bezirkliche
Interessenvertretung beizubehalten, zugleich aber die Gremienstruktur zu straffen,
Beratungsabläufe zu vereinfachen und Ressourcen in Politik und Verwaltung einzusparen. Dieses Modell entspricht bereits der Struktur in den übrigen Stadtbezirken der Stadt Paderborn.

